Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Vertragsparteien
Vertragsparteien sind der umseitig angegebene Veranstalter einerseits und der vertragsunterzeichnende Teilnehmer andererseits.
Learning by Dog ist nicht Vertragspartei im Hinblick auf die vertragsgegenständliche Veranstaltung sondern lediglich eine Marketingplattform für jeweils selbständige und auf eigene Rechnung handelnde Veranstalter von termin- bzw. zeitraumgebundenen Freizeitveranstaltungen für Hundehalter.
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Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte im Sinne der nachfolgenden Ziffer 4. von Veranstaltern, die ihre Leistungen über die Plattform Learning by Dog anbieten.
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Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt durch Zugang des vom Teilnehmer unterschriebenen Unterrichtsvertrages bei dem jeweiligen Veranstalter zustande.
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Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages sind Freizeitveranstaltungen in Gestalt von Trainings- und Ausbildungsveranstaltungen, Coaching-Veranstaltungen und Seminare für Hundehalter (Veranstaltungen). Die jeweiligen Kurse (Gruppenveranstaltungen), die Veranstaltungszeiten und die Teilnahmegebühren sind unter www.learning-by-dog.de einsehbar. Neben Kursen (Gruppenveranstaltungen) werden auch Einzeltrainings angeboten. Bei den vertragsgegenständlichen Veranstaltungen handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB, so dass ein bestimmter Veranstaltungserfolg nicht geschuldet ist.
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Rücktrittsrecht des Teilnehmers
Der Teilnehmer kann bis spätestens vier Tage vor Beginn einer Veranstaltung von seiner Teilnahmeerklärung zurücktreten. In diesem Fall erlischt der Vergütungsanspruch des Veranstalters. Eine etwaig hierfür bereits entrichtete Vergütung ist unverzüglich rückzuerstatten. Bei Kurveranstaltungen kann der Teilnehmer von seiner Teilnahmeerklärung bezogen auf den gesamten Kurs bis spätestens vier Tage vor Beginn des ersten Kurstermines zurücktreten. In diesem Fall erlischt der Vergütungsanspruch des Veranstalters. Eine etwaige hierfür entrichtete Vergütung ist unverzüglich rückzuerstatten. Im Rahmen eines Kurses können einzelne Kursstunden bis spätestens vier Tage vor Beginn der jeweiligen Kursstunde storniert werden. Eine stornierte Kursstunde kann innerhalb der Gültigkeit der Stundenkarte im Rahmen eines anderen Kurses nachgeholt werden, danach verfällt die Stunde unter vollständiger Aufrechterhaltung des Vergütungsanspruchs des Veranstalters.
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Rücktrittsrecht des Veranstalters
Der Veranstalter behält sich in Bezug auf Kurse (Gruppenveranstaltungen) vor, die Durchführung der Veranstaltung bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn abzusagen (Rücktritt), wenn das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass ihm die Durchführung der Veranstaltung wirtschaftlich unzumutbar ist. Als wirtschaftlich unzumutbar gilt die Durchführung einer Gruppenveranstaltung dann, wenn das Buchungsaufkommen nur …% der maximalen Teilnehmerzahl beträgt.
Das Rücktrittsrecht des Veranstalters besteht nur, wenn er den Teilnehmer innerhalb von zwei Wochen nach erfolgter Absage (Rücktritt) ein vergleichbares Ersatzkursangebot unterbreitet, dessen Veranstaltungsbeginn innerhalb von drei Monaten nach dem Veranstaltungsbeginn der abgesagten Veranstaltung zu erfolgen hat. Macht ein Teilnehmer von dem Ersatzangebot ohne Angabe von Gründen keinen Gebrauch oder lehnt er das Ersatzangebot ab, ist eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich rückzuerstatten. Darüber hinaus gehende Ersatzansprüche bestehen nicht.
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Vertragsdauer
Der Vertrag beginnt und endet jeweils mit dem vertraglich vereinbarten Beginn und Ende der vertragsgegenständlichen Veranstaltung.
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Vergütung
Die Teilnahmegebühr (Vergütung) für die jeweilige vertragsgegenständliche Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preisliste zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die unter www.learning-by-dog.de einsehbar ist.
Die Teilnahmegebühren für die jeweilige vertragsgegenständliche Veranstaltung werden mit Zugang der entsprechenden Rechnung ohne jeglichen Abzug zur Zahlung fällig. Der jeweilige Veranstalter ist berechtigt, den Teilnehmer gegebenenfalls samt Hund von der Teilnahme auszuschließen, wenn die jeweilige Teilnahmegebühr bei Veranstaltungsbeginn nicht beim jeweiligen Veranstalter eingegangen ist. Die Beweislast für den rechtzeitigen Zahlungseingang trägt der Teilnehmer.
Der Vergütungsanspruch des Veranstalters bleibt von dem Veranstaltungsausschluss des Teilnehmers wegen nicht rechtzeitiger Zahlung der Teilnahmegebühr unberührt. Der Nachweis ersparter Aufwendungen bleibt dem Teilnehmer unbenommen. Nachgewiesene ersparte Aufwendungen sind vom Vergütungsanspruch abzuziehen und bei erfolgter Vorleistung vom Veranstalter zu erstatten.
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Sonderleistungen
Auslagen und Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen und individuellen Wunsch des Teilnehmers entstehen und nicht Bestandteil derjenigen Kosten sind, die dem Veranstalter typischerweise im Zusammenhang mit der vertragsgegenständlichen Veranstaltung entstehen, sind dem Veranstalter vom Teilnehmer zu erstatten.
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Allgemeine Teilnahmebedingungen
Für jeden teilnehmenden Hund und den Hundehalter bzw. -führer (Teilnehmer) muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen. Ein Versicherungsnachweis ist mit der Teilnahmeerklärung vorzulegen.
Jeder teilnehmende Hund muss über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Ein aktueller Impfpass ist mit der Teilnahmeerklärung vorzulegen. Mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung versichert der Teilnehmer, dass der Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt, frei von Ungeziefer ist und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen ist. Läufige Hündinnen haben während der Zeit der Läufigkeit der Veranstaltung fernbleiben, die Gültigkeit der Stundenkarte verlängert sich automatisch um diese Zeit.
Der Veranstalter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
Stören der Teilnehmer oder sein Hund die Veranstaltung, so dass ein reibungsloser und sicherer Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer bzw. Hund von der Veranstaltung auszuschließen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, während der Veranstaltung nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auf gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen hat der Teilnehmer den Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Veranstaltung auszuschließen.
Bei während der Veranstaltung auftretenden gesundheitlichen Problemen oder einem der weiteren Veranstaltungsteilnahme entgegenstehenden aggressiven Verhalten des Hundes ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Hund von der Veranstaltung auszuschließen.
Im Falle eine Veranstaltungsausschlusses im Sinne dieser Ziffer 10. Bleibt der Vergütungsanspruch des Veranstalters unberührt. Der Nachweis ersparter Aufwendungen bleibt dem Teilnehmer unbenommen. Nachgewiesene ersparte Aufwendungen sind vom Vergütungsanspruch abzuziehen und bei erfolgter Vorleistung vom Veranstalter zu erstatten.
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Haftung
Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer nicht für von Dritten und/oder von deren Hunden herbeigeführte Schäden. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen frei, die in Bezug auf den Teilnehmer oder den Hund des Teilnehmers von Dritten gegen den Veranstalter geltend gemacht werden.
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Sonstige Bestimmungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zielen der Parteien bei Abschluss dieses Vertrages möglichst nahekommt.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des § 126 b BGB, was auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst gilt.